Der dauernde Ärger mit der Altersfreigabe (FSK)

"Ich will aber in den Film rein!!!" (heul, schluchz)

Manchmal können wir es nicht verhindern: Traurige Gesichter, oder sogar Tränen, im Foyer!

Papa wollte mit seinem 11 jährigen Filius in den neuesten Actionkracher. Zu Hause guckt der Kleine sowas regelmäßig "und geschadet", weiß Papa, "hat es ihm auch nicht!" Darauf können wir leider keine Rücksicht nehmen. Wir haben uns strikt an die Altersfreigaben der FSK zu halten, der F(reiwilligen) S(elbst) K(ontrolle) der Filmwirtschaft. In diesem Gremium, das in Wiesbaden zu Hause ist, sitzen Vertreter dessen, was als "gesellschaftlich relevante Gruppe" bezeichnet wird. Also Kirchenverbände, Filmverbände, Kinoverbände, Rentnerverbände, usw., also Gruppierungen, die nach Papas Ansicht "überhaupt keine Ahnung haben, was für meinen Sohn gut ist." Diesen häufig gehörten Vorwurf möchten wir nicht kommentieren. Wir müssen uns an die Richtlinien der FSK halten -und zwar ohne Ausnahme. Und wenn der Filius erst morgen das "zugelassene Alter" erreicht, dann darf er auch erst morgen in die Dinosaurier. So lautet das Gesetz. Verstoßen wir dagegen, kann man uns im schlimmsten Fall das Kino schließen.

Damit ist weder Papa noch uns geholfen.

Wir appelieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen unser Kino vielleicht schon einmal eine Enttäuschung bereiten muß(te). Bitte richtet entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.



PARENTEL  GUIDANCE
PARENTEL  GUIDANCE bedeutet: Seit dem 01. April 2003 gilt das neue Jugendschutzgesetz,
das PERSONENSORGEBERECHTIGTEN (sprich in aller Regel die Eltern, allerdings nur diese und nicht Oma,
Opa oder die volljährigen Geschwister) die Möglichkeit gibt, mit ihren mindestens 6 jährigen Kindern
gemeinsam einen Film mit einer Freigabe ab 12 Jahren zu sehen. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Regelung
die Auseinandersetzung in den Familien über die Medieninhalte fördern.

Diese Ausnahmeregelung gilt auschließlich für 6 - 12-Jährige bei Filmen, die "Freigegeben ab 12 Jahren" sind,
nicht jedoch für die anderen Altersgruppen und Freigabeeinstufungen.



§ 14
Kennzeichnung von
Filmen und Film- und Spielprogrammen

(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.

(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit

  1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,
  2. „Freigegeben ab 6 Jahren“,
  3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,
  4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,
  5. „Keine Jugendfreigabe“.



DIE LANGENER KINOS - Kino für die Zukunft
Euer Kinoteam